Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Venturo Technologien Swiss GmbH


Abschnitt 1

Die Venturo Technologien Swiss GmbH (nachfolgend: Venturo) bietet Unternehmen (nachstehend Kunde genannt) die Gelegenheit, durch Vorlage ihrer Karte, Produkte und Dienstleistungen bargeldlos (gemäß den Auswahlmöglichkeiten und Kategorien der einzelnen beantragten Karten) bei Unternehmen zu kaufen, die sich am Kartenprogramm beteiligen und dies durch Anzeige des entsprechenden Kartensymbols kundgeben. Venturo ist zur Ausgabe von euroShell-Karten befugt, die in der Schweiz (gemäß den Auswahlmöglichkeiten und Kategorien der einzelnen beantragten Karten) in Netzwerken von Unternehmen verwendet werden können, die sich am Kartenprogramm beteiligen. Venturo oder das entsprechende Mitglied der FLEETCOR-Gruppe (nachstehend „FLEETCOR‟ genannt) verkauft Produkte und Dienstleistungen und rechnet deren Verwendung ab. Die in der Schweiz gelieferten Produkte und Dienstleistungen werden von Venturo zur Verfügung gestellt und abgerechnet. Sollte der Kunde seine Karte/n in Zukunft außerhalb von der Schweiz verwenden, ist die FLEETCOR UK International Management Ltd. Bereitsteller, der die Produkte und Dienstleistungen liefert, abrechnet und dies im internen Verwaltungssystemen der FLEETCOR-Gruppe aufzeichnet.

  • Der Vertrag kommt zwischen dem Antragsteller (nachstehend „Kunde“ genannt) und Venturo zustande. Vertragsgegenstand ist die Nutzung einer Kundenkarte. Der Kunde beantragt eine Karte, indem er zuerst im Antragsformular auf der Website von Venturo die angeforderten Informationen eingibt und sich mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Venturo einverstanden erklärt. Der Antrag wird erst dann als ausgefüllt angesehen, wenn der Kunde das Online-Formular vollständig ausgefüllt und eingereicht hat. Venturo bestätigt den Empfang des Antrags des Kunden per E-Mail. Der Kunde sollte eine Kopie dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen aufbewahren. Die Geschäftsbedingungen können beim Ausfüllen des Antrags gelesen und ausgedruckt oder jederzeit auf der Website von Venturo eingesehen werden. Venturo führt im Anschluss eine Bonitätsprüfung durch. Venturo beschließt nach eigenem Ermessen, ob mit dem Kunden ein Vertrag abgeschlossen wird, und teilt dem Kunden per E-Mail mit, ob sein Antrag angenommen oder abgelehnt wurde.
     
  • Der Verkauf von Produkten und Dienstleistungen* erfolgt im Namen und auf Rechnung von Venturo und unterliegt nicht den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkaufsortes.
  • Neben dem in Abschnitt 1 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben Leistungsspektrums kann Venturo folgenden Zusatzservice anbieten: Für die Zahlung von Mautgebühren oder den Kauf von Vignetten gemäß der Gebührenregelung für die Nutzung bestimmter Straßen (nachfolgend „Mautgebühren‟ genannt) innerhalb des Netzwerks der Unternehmen, die sich am Kartenprogramm beteiligen, autorisiert der Kunde Venturo (oder eine andere Partei, die Venturo vertritt) zur Zahlung aller Gebühren in seinem Namen und auf seine Rechnung, die der Kunde dem Anbieter des Mautsystems schuldet. Der Anbieter des Mautsystems stellt die Mautdienste in Rechnung. Venturo teilt dem Kunden die Gebühren für diese Mautdienste in einem Kontoauszug mit. Ferner ist Venturo befugt, dem Kunden die Mautgebühren in dem auf den Monat ihrer Entstehung folgenden Monat abzurechnen. Venturo übernimmt keine Haftung für das Verhalten des Betreibers der Mautstraße. 
  • Venturo bemüht sich mit geeigneten Maßnahmen sicher zu stellen, dass die Karten vom Lieferanten der entsprechenden Produkte und Dienstleistungen als Zahlungsmittel angenommen werden, garantiert dies jedoch nicht. Wenn ein Karteninhaber die Lieferung von Produkten annimmt, überträgt Venturo umgehend an den Karteninhaber das Eigentum an diesen Produkten. 
  • Die mit der Verwendung der Karte verbundenen Gebühren werden in einer Gebührentabelle geregelt, die in ihrer jeweils aktuellen Version unter www.FLEETCOR.ch jederzeit in dem persönlichen Kunden-Anmeldebereich einzusehen ist. Der Verkaufspreis für Kraftstoff wird auf Basis des Händlerpreises oder eines Listenpreises (oder einer Kombination aus beiden) unter Berücksichtigung vereinbarter Preisnachlässe und anderer Zahlungskonditionen berechnet, der für den Zeitpunkt der Kraftstoffabnahme gilt. Einzelheiten zu den Preisen werden in der Gebührentabelle unter www.FLEETCOR.ch aufgelistet. Die Preise unterliegen den jeweiligen Steuersätzen. Die Kartennutzung gilt als unwiderrufliches Einverständnis über die zum Kaufzeitpunkt geltenden Preise.
  • Venturo führt gelegentlich Risikobewertungen durch, die auf den in dieser Bestimmung beschriebenen spezifischen Kriterien beruhen und sich insbesondere mit dem Risiko befassen, dass der Kunde mit Zahlungen in Rückstand gerät oder zahlungsunfähig wird. Wenn festgestellt wird, dass der Kunde mit Zahlungen in Rückstand geraten oder zahlungsunfähig werden könnte, kann Venturo die Nutzung der Karten gemäß dieser Bestimmung vorübergehend oder auf Dauer sperren bzw. einen zusätzlichen Risikoaufschlag für Transaktionen verlangen, die mit der Karte vorgenommen werden. Venturo beurteilt das mit dem Kunden einhergehende Risiko anhand von dessen Zahlungshistorie oder der von ZEK oder einer anderen Ratingagentur bestimmten Bonitätsnote. Wenn das Zahlungsverhalten bzw. die Bonitätsnote nicht oder nicht mehr zufriedenstellend sind, werden dem Kunden Risikoaufschläge von bis zu 20% des Benzinpreises in Rechnung gestellt. Ähnliche Risikoaufschläge können erhoben werden, wenn für den Kunden keine Bonitätsinformationen zur Verfügung stehen. Diese Risikoaufschläge werden in Rechnung gestellt, bis die Risikobeurteilung in drei aufeinander folgenden Monaten konstant bleibt und sich nicht verschlechtert. Venturo führt die Risikobewertung im eigenen Ermessen durch und beschließt, Karten zu blockieren bzw. Risikoaufschläge zu erheben, auf Basis der Informationen, die von der entsprechenden Ratingagentur zur Verfügung gestellt werden. Venturo ist nicht verpflichtet, den Kunden über die Erhebung von Risikoaufschlägen in Kenntnis zu setzen oder Informationen zu seiner Bonitätsnote zukommen zu lassen. Des Weiteren kann Venturo je nach der spezifischen Kreditlinie jederzeit zusätzliche angemessene Sicherheiten verlangen und diese nach Ablauf des Vertrags für einen angemessenen Zeitraum, in der Regel drei Monate lang, nach Kündigung des Vertrags halten. Wenn die Kreditlinie überzogen wird, ist Venturo zur Sperrung der Karte und fristlosen Kündigung berechtigt. 

Abschnitt 2

  • Der Kunde erhält von Venturo Karten, die für ein bestimmtes Fahrzeug (Fahrzeugkarte) oder für einen bestimmten Fahrer (Fahrerkarte) gedacht sind. Der PIN-Code für die Karte wird dem Kunden aus Sicherheitsgründen getrennt zugestellt.
  • Sehen Sie sich bitte (unter www.FLEETCOR.ch) unsere Datenschutzerklärung an, um mehr über unsere Sicherheitsmaßnahmen zu erfahren. 
  • Die Karte muss jederzeit sicher aufbewahrt werden, um ihre Verwendung durch unbefugte Parteien zu verhindern. Insbesondere sollte die Karte auf keinen Fall in einem unbeaufsichtigten Fahrzeug zurückgelassen werden. Der Kunde erklärt sich bereit, regelmäßig sicherzustellen, dass die Karte nicht verloren, gestohlen oder unbefugt verwendet wurde, und die Kartenkontoauszüge einzusehen. Der Kunde ist zudem verpflichtet, regelmäßig festzustellen, ob die Karte nachgemacht, kopiert oder arglistig verwendet wurde. Dazu gehört vor allem, dass Rechnungen und Transaktionsbelege mit Sorgfalt kontrolliert werden. 
  • Der Kunde hat den Verlust oder Diebstahl einer Karte oder deren unbefugte Verwendung umgehend über die gebührenfreie Telefonnummer 0800 550 969 oder das Online-Portal von Venturo zu melden und die Sperrung der Karte zu beantragen. Venturo wird die Karte sperren, soweit und sobald dies technisch machbar ist. Wenn der Verlust oder Diebstahl einer Karte mit der gebührenfreien Telefonnummer gemeldet wird, ist der Kunde verpflichtet, dies binnen 24 Stunden schriftlich zu bestätigen. Sofern der Kunde den Verlust oder Diebstahl der Karte innerhalb dieses Zeitraums schriftlich gemeldet hat, ist er nicht mehr haftbar für die weitere Verwendung der Karte und für jegliche Schäden, die nach der ursprünglichen Meldung mit dem * zum Beispiel Benzin, Schmiermittel, Frostschutzmittel, kleine Reparaturarbeiten usw. Verlust oder Diebstahl einhergehen. Bis zum Zeitpunkt, zu dem der Verlust oder Diebstahl der Karte gemeldet wurde, ist der Kunde haftbar für jede Verwendung der Karte. Wenn eine Karte gestohlen oder unbefugt verwendet wird, muss der Kunde dies der Polizei melden und Venturo eine Kopie des Polizeiberichts zur Verfügung stellen
     
  • Bei Vorlage der Karte im Unternehmen des jeweiligen Teilnehmers wird davon ausgegangen, dass die Person im Besitz der Karte im Namen und auf Rechnung des Kunden gemäß diesem Vertrag zum Empfang der Produkte und Dienstleistungen berechtigt ist. Durch Eingabe des PINCodes bestätigt der Karteninhaber den vollumfänglichen Empfang der Produkte und Dienstleistungen und dies ist für den Kunden verbindlich. Sollte es nicht möglich sein, den PINCode einzugeben, ist die am Kartenprogramm teilnehmende Partei berechtigt, die Identität des Karteninhabers auf andere Weise zu prüfen, zum Beispiel durch Vergleich der Unterschrift der Person mit der Unterschrift auf der Karte oder durch Vergleich des Fahrzeugkennzeichens auf der Karte mit dem des vor Ort anwesenden Kraftfahrzeugs. 
  • Mit der Nutzung der Karte erklärt der Kunde sein Einverständnis mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen und den jeweiligen Gebühren der Gebührentabelle.
  • Sobald der Kunde Venturo den Verlust, Diebstahl oder die unbefugte Verwendung einer Karte gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 2.4 gemeldet hat, übernimmt Venturo die Haftung für jegliche Schäden, die durch den Verlust oder die unbefugte Verwendung der Karte entstehen, sofern der Verlust oder die unbefugte Verwendung nicht auf das vorsätzliche Verhalten oder grobe Fahrlässigkeit des Kunden zurückzuführen ist. Dabei kommt es auf den Zeitpunkt an, zu dem der Vorfall der Polizei gemeldet wird und der Polizeibericht bei Venturo eingereicht wird. Grobe Fahrlässigkeit seitens des Kunden wird angenommen, wenn der Kunde Venturo den Verlust oder die unbefugte Verwendung der Karte nicht umgehend gemeldet, den PIN-Code auf die Karte geschrieben, diesen zusammen mit der Karte aufbewahrt oder einem unbefugten Dritten offen gelegt hat. Wenn der Kunde den Schaden durch vorsätzliches Verhalten verursacht hat, bestimmen die geltenden Gesetze den Umfang, in dem der Kunde und Venturo jeweils für den Schaden verantwortlich ist. Venturo kann die zur Verfügung gestellten Karten jederzeit in eigenem Ermessen aus Sicherheitsgründen vorübergehend oder auf Dauer sperren, besonders in Fällen, in denen eine unbefugte Verwendung der Karte vermutet wird oder wenn Venturo Grund zu der Annahme hat, dass der Kunde die von Venturo berechneten Gebühren nicht bezahlen kann. Venturo ist bei Sperrung der Karte nicht verpflichtet, die Karte wieder zu aktivieren, wenn der Grund für die Kartensperre nicht mehr besteht.

Abschnitt 3

  • Venturo berechnet seine Gebühren in Zeitabständen, die dem Kunden mitgeteilt wurden. Venturo behält sich das Recht vor, die Zeitabstände mit einer Mitteilung an den Kunden zu ändern. Die Rechnungen und Kontoauszüge werden elektronisch über den OnlineAnmeldebereich des Kunden übermittelt und sind innerhalb des vereinbarten Zeitraums oder gemäß den maßgeblichen Unterlagen fällig. Sollte der Kunde ausgedruckte Rechnungen oder Kontoauszüge anstatt des üblichen elektronischen Dokuments verlangen, verrechnet Venturo unter Umständen für jedes zugestellte Dokument eine Bearbeitungsgebühr wie angezeigt in der Gebührentabelle unter www.FLEETCOR.ch.  
  • Zahlungen erfolgen über einem SEPA-Abbuchungsauftrag (Core oder B2B) oder ein anderes Lastschriftverfahren, es sei denn, Venturo und der Kunde haben eine andere Zahlungsmethode vereinbart. Eine Bezahlung durch Schecks ist ausgeschlossen. Wenn der Kunde den Abbuchungsauftrag ändert, hat er Venturo und seiner Bank die erforderlichen Informationen mitzuteilen. Unterlässt es der Kunde, Rechnungen oder Auszüge bis zum Fälligkeitsdatum zu bezahlen, werden alle Venturo geschuldeten Beträge umgehend fällig. Venturo ist für jede überfällige Zahlung zur Erhebung einer Bearbeitungsgebühr wie angezeigt unter www.FLEETCOR.ch sowie zur Erhebung von Verzugszinsen in Höhe des Bankdiskontzinssatzes, wenn dieser höher ist als 5 % oder ansonsten des Verzugszinssatzes nach OR 104 I, somit 5 % pro Jahr berechtigt. Das Recht von Venturo, andere Schäden geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt. Venturo kann Karten vorübergehend oder auf Dauer sperren, bis die fälligen, nicht überwiesenen oder verspäteten Beträge bezahlt wurden. Der Kunde hat Venturo von jeder Änderung seines Namens, seiner Anschrift, MwSt-Identifikationsnummer oder Bankinformation unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 
  • Um die problemlose Bearbeitung von Zahlungen sicherzustellen, kann die übliche Mitteilungsfrist von 14 Tagen vor Überweisung der fälligen Zahlung auf einen Tag vor der Überweisung gekürzt werden. 
  • Der Kunde ist verpflichtet, Rechnungen oder Auszüge ggf. sofort zu reklamieren, aber nicht später als drei Monate nach dem Rechnungs- oder Auszugsdatum. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden sämtliche Rechnungen und Auszüge als angenommen angesehen. Die Verpflichtung zur vollumfänglichen Zahlung der Rechnungen oder Auszüge bleibt bestehen. 
  • Die Verrechnung mit Gegenforderungen ist nicht gestattet, es sei denn, Venturo erkennt diese ausdrücklich an oder sie werden rechtskräftig festgestellt.  
  • Venturo behält sich das Recht vor, Kunden für jede zusätzlich angeforderte Rechnungskopie oder -auszugs, die dem Kunden zugestellt wurde, jeden kopierten Kassenbon und jede Beilage eines Kunden, der Mautdienste anfordert, eine Gebühr zu berechnen, wie unter www.FLEETCOR.ch aufgeführt. 

Abschnitt 4

  • Dieser Vertrag bleibt auf unbestimmte Zeit in Kraft und kann zum Ende eines Kalendermonats mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen gekündigt werden.
  • Venturo ist berechtigt, diesen Vertrag aus schwerwiegenden Gründen fristlos zu kündigen, wenn der Kunde wiederholt gegen die Vertragsbedingungen verstößt, Zahlungen nicht rechtzeitig vornimmt oder in Zahlungsschwierigkeiten gerät, keine Sicherheiten stellen kann oder Dritte sich von der mit dem Kunden vereinbarten Haftung zurückziehen, und der Kunde somit nicht mehr in der Lage ist, sich gegen Ansprüche abzusichern und eine Bonitätsnote sicherzustellen, die Venturo für angemessen erachtet. Bei einer Kündigung aus schwerwiegenden Gründen ist die Einhaltung einer Kündigungsfrist nicht erforderlich. Venturo ist in diesem Fall berechtigt, unverzüglich jegliche Forderungen und Ansprüche gegenüber dem Kunden geltend zu machen, Sicherheiten zu verwerten und Ansprüche für Inkassozwecke an Dritte zu übertragen und/oder zu verkaufen. 
  • Venturo kann beim Kunden jederzeit angemessene Sicherheiten anfordern und kann diese Sicherheiten für einen angemessenen Zeitraum, in der Regel drei Monate nach Kündigung des Vertrags, halten. Venturo kann die Karte bei Überschreiten der Kreditlinie sperren.

Abschnitt 5

  • Der Kunde erklärt sich bereit, nicht mehr verwendete oder möglicherweise nicht mehr verwendbare Karten zu vernichten, um jede weitere Verwendung auszuschließen. Diese Vorgehensweise trifft vor allem nach Kündigung des Vertrags, Ablauf der Karten und auf beschädigte Karten zu und wenn Venturo dies begründet anfordert, oder wenn die Karten nicht mehr benötigt werden, weil beispielsweise das mit einer Karte verbundene Fahrzeug verkauft wurde. 
  • Venturo ist berechtigt, Kundendaten innerhalb der Konzernunternehmen der FLEETCOR Technologies Inc. weiterzuleiten. Daten werden nur an Dritte weitergeleitet, die für Venturo Dienstleistungen erbringen und sich dabei an ihre vertraglichen Verpflichtungen und geltende Datenschutzgesetze halten.

Abschnitt 6

  • Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber Venturo sind ausgeschlossen. Diese Ausschlussregelung gilt nicht für Schäden des Kunden aus einem Todesfall, Körperverletzung oder Gesundheitsschäden einer Person sowie die Haftung für andere Schäden, die aus absichtlichem Fehlverhalten oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung durch oder im Namen von Venturo, ihre Rechtsvertreter oder Erfüllungsgehilfen hervorgehen. 
  • Die Einschränkungen von Abschnitt 6 dieses Vertrags gelten auch für die Rechtsvertreter und Erfüllungsgehilfen von Venturo, wenn Ansprüche gegen diese direkt geltend gemacht werden.  

Abschnitt 7

  • Sollten die Geschäftsbetriebe von Venturo von einem anderen Konzernunternehmen der FLEETCOR Technologies Inc. übernommen werden, kann Venturo die Rechte und Pflichten dieses Vertrags auf das übernehmende Unternehmen übertragen. Unter Konzernunternehmen sind die Unternehmen zu verstehen, bei der die FLEETCOR Technologies Inc. einen direkten oder indirekten Mehrheitsanteil besitzt. 
  • Das auf die Parteien zutreffende Recht ist das Recht der Schweiz. Gerichtsstand für sämtliche unter diesem Vertrag geltend gemachten Rechtsstreitigkeiten ist Zürich, Schweiz.
  • Venturo kann die allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern oder ergänzen, wenn sich die technischen Marktanforderungen grundlegend ändern (z. B. Online-Portal, PINVerfahren, Mautgebühren) oder wenn einzelne Bestimmungen dieses Vertrags aufgrund von Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung ungültig werden und diese Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kunden angemessen sind. Der Kunde wird im Voraus per Post oder per E-Mail über diese Änderungen oder Ergänzungen benachrichtigt. Die Änderungen oder Ergänzungen werden als angenommen angesehen, wenn der Kunde Venturo binnen sechs Wochen nach Empfang der Mitteilung keinen schriftlichen Widerspruch zukommen lässt. In jedem Fall erklärt sich der Kunde durch Verwendung der Karte mit den Änderungen einverstanden. 
  • Venturo kann die vom Kunden zu zahlenden Gebühren angemessen erhöhen. Venturo ist verpflichtet, die Interessen der Kunden bei Gebührenänderungen zu berücksichtigen und dem Kunden die neuen Gebühren durch Mitteilung im persönlichen KundenAnmeldebereich auf der Venturo Website mitzuteilen. Wenn Venturo die allgemeinen Geschäftsbedingungen aus irgendeinem anderen Grund ändern möchte, hat Venturo den Kunden im Voraus per Post oder E-Mail hiervon in Kenntnis zu setzen und dem Kunden die geänderten allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung zu stellen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nach dem angegebenen Datum als angenommen angesehen, wenn der Kunde Venturo binnen sechs Wochen nach Empfang der Mitteilung keinen schriftlichen Widerspruch zukommen lässt. In jedem Fall erklärt sich der Kunde durch Verwendung der Karte mit den Änderungen einverstanden.

 

Aktualisiert im: Juli 2016

* zum Beispiel Benzin, Schmiermittel, Frostschutzmittel, kleine Reparaturarbeiten usw.